Fahrtenbuch

Sie haben die Wahl, ob Sie anhand eines Fahrtenbuchs den geldwerten Vorteil aus der Überlassung zur Nutzung für private Zwecke angeben und beim Finanzamt gelten machen..

Beim Fahrtenbuch müssen sie den Anlass der betrieblichen Fahrt, die zurückgelegte Strecke und der Kilometerstand zu Beginn und Ende des eintragen.

Wenn Sie ihren Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, so sind diese Fahrten als geldwerter Vorteil aus der Nutzungsüberlassung bei der Lohnsteuer anzugeben. Siehe auch § 8 EStG; R 8.1 LStR; § 15 UStG.