diese Seite soll ihnen wichtige Informationen zum Thema Dienstwagen vermitteln! Lohnt es sich ein Dienstwagen zu beanspruchen, mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wie versteuere ich meinen Dienst-/Geschäftswagen? Darf ich das Auto uneingeschränkt privat benutzen ? Was passiert mit meinen Versicherungsprozenten, wenn ich ich einen Dienstwagen fahre? Wer darf meinen Dienstwagen noch fahren? Wer zahlt die Reparaturkosten oder Verschleissteile?
WILLKOMMEN
FAKTEN
Wer darf mit dem Dienstwagen alles fahren ?
Ist vorher die gesamte Familie mit dem privaten Auto gefahren, so ist das bei einem Dienstwagen anders geregelt. Es darf nur der Mitarbeiter, dem dieses Fahrzeug überlassen wurde, mit dem Auto fahren. Es kann Regelungen geben, dass ein Ehepartner das Fahrzeug fahren darf. Dieser muss aber dann, aus versicherungsrechtlicher Sicht, eingetragen sein. In Notsituation (Gefahr in Verzug) ist es erlaubt, dass auch Dritte die Möglichkeit haben dieses Fahrzeug zu fahren.
Wer trägt die Kosten des KFZ ?
Das Unternehmen ist als Halter verpflichtet die KFZ-Steuer und die KFZ-Versicherung zu bezahlen. Wird das Fahrzeug betankt, so sind diese Kosten ebenfalls vom Unternehmen zu tragen. Muss das Auto in die Werkstatt zur Inspektion, so trägt das Unternehmen auch in diesem Fall alle anfallenden Kosten für den Verschleiss, die Reparatur oder die Wartung, welches Ihnen den Firmenwagen = Dienstwagen zur Verfügung stellt. Detailliert wird dies im KFZ Überlassungsvertrag beschrieben.
Wer haftet bei Unfällen?
Wenn Sie mit Ihrem Dienstwagen in einen Unfall verwickelt werden springt die Versicherung der Firma ein. Wie im privaten Bereich prüft die Versicherung bei einem Unfall, ob eine Mitschuld vorliegt. Sollte Ihnen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachzuweisen sein, so wird die Versicherung den Schaden regulieren, aber den Fahrer des Dienstwagens in Regress nehmen.
Was passiert mit meinen Versicherungs Prozenten?
Durch die Nutzung eines Dienstwagen wird ihr eigener Schadensfreiheitsrabatt nicht weiter reduziert, da das Fahrzeug auf die Firma angemeldet ist. Nach einigen Jahren verfällt der von Ihnen erarbeitete Rabatt und sollten Sie nicht mehr dienstwagenberechtigt sein, so kann es im schlimmsten Fall so sein, dass Sie wieder ohne Schadenfreiheitsrabatt eingestuft werden. Ein Tipp: lassen Sie sich von der KFZ Versicherung des Arbeitgeber bescheinigen, dass Sie unfallfrei gefahren sind.
DIE DIENSTWAGEN
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